Die Förderanträge können gestellt werden von Vereinen und Institutionen, die als „gemeinnützig“ anerkannt sind, vornehmlich aus unserer Region, ohne darauf beschränkt zu sein.
Bei der Antragstellung sind die Grundsätze für Förderung der Werner und Erika Messmer Stiftung zu beachten.
Radolfzell und seine Region zeichnen sich aus durch eine sehr aktive Vereinstätigkeit in Sport, Kultur, Soziales und Musik. Um den vielseitigen Wünschen und Ansprüchen gerecht zu werden, haben wir für diesen Zweck den Ausschüttungstermin im Mai jeden Jahres gewählt.
Ein weiterer Förderungsschwerpunkt ist der Bereich Bildung. Daher konzentrieren wir uns im Spätherbst auf diesen Bereich im Rahmen unserer Schulförderprojekte. Die Bewerbungskriterien der Schulförderprojekte sind auf der Website beschrieben.
Anträge für die Maivergabe können bis zum 31. Januar erfolgen, Anträge für Schulförderprojekte bis spätestens 31. Oktober. Die Zusagen und Vergaben erfolgen im gleichen Jahr.
Nach erfolgter Prüfung und Entscheidung über den Förderantrag wird der Antragsteller schriftlich informiert. Den Umfang der Zuwendung legen die Stiftungsgremien u.a. nach der Ertragssituation der Stiftung fest. Gegen diese Entscheidungen ist kein Rechtsweg gegeben.